VSME –Freiwilliger Standard zur Nachhaltigkeitsbericht-erstattung für KMU

Ein Standard statt hundert Fragebögen – vorbereitet für Datenanfragen von CSRD-berichtspflichten Unternehmen

Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ist ein freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen.

Unternehmen, die nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, RL (EU) 2022/2464) berichten müssen, benötigen auch Daten aus ihrer Lieferkette: Dafür fragen sie häufig ESG-Informationen bei kleineren Lieferanten und Geschäftspartnern ab. Der VSME schafft dafür einen einheitlichen Datenrahmen: Er bietet einen schlanken Aufbau, mit dem KMU ESG-Anfragen von Kunden, Banken oder Geschäftspartnern strukturiert beantworten können.

Der Clou ist hier der Value-Chain-Cap: CSRD-berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Wertschöpfungsketten-Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten sogar nicht einmal mehr Informationen verlangen, als der freiwillige Standard vorsieht. Wer also VSME-Daten strukturiert bereithält, kann damit im Regelfall jede ESG-Anfrage von Kunden, Banken und Geschäftspartnern bedienen – mit einem einzigen Datensatz.

Entwickelt wurde der VSME von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) und empfohlen von der EU-Kommission (Empfehlung (EU) 2025/1710). Am 3. Juli 2026 wurde er als delegierter Rechtsakt („VS“) gemeinsam mit den vereinfachten ESRS angenommen. Damit ist der freiwillige Standard rechtlich verankert – als einheitliche, verhältnismäßige Referenz für alle Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht.

Freiwillig heißt nicht folgenlos

Formal verpflichtet der VSME niemanden. Praktisch wird er für viele Unternehmen zum De-facto-Standard – ausgelöst durch:

Lieferkettenanfragen

Berichtspflichtige Kunden brauchen ESG-Daten ihrer Zulieferer – künftig standardisiert auf VSME-Niveau statt individueller Fragebögen.

Banken & Finanzierung

Kreditinstitute erheben ESG-Daten für Risikobewertung und Konditionen, der VSME ist das gemeinsame Raster.

Ausschreibungen & Vergaben

Nachhaltigkeitsnachweise werden zunehmend Teil öffentlicher und privater Vergaben.

Unternehmen, die durch Omnibus I aus der Berichtspflicht gefallen sind, sichern ihre Vorarbeit im VSME-Format.

Eigenmotivation

Positionierung gegenüber Mitarbeitenden, Kunden und Öffentlichkeit – mit überschaubarem Aufwand

BeispielSchutz vor doppelter Arbeit bei Datenanfragen Lieferkette

Ein steirischer Metallverarbeiter mit 120 Mitarbeitenden erhält binnen eines Jahres ESG-Fragebögen von drei Industriekunden und seiner Hausbank – alle unterschiedlich. Mit einem VSME-Bericht im ESG-Cockpit beantwortet er künftig alle vier Anfragen aus derselben Datenbasis – und kann auf den Value-Chain-Cap verweisen, wenn ein Kunde mehr verlangt.

Zwei Module – so viel wie nötig, so wenig wie möglich

Basis-Modul (B1–B11)

Das Fundament für alle: allgemeine Angaben zum Unternehmen und Kennzahlen zu Energie und Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2), Verschmutzung, Biodiversität, Wasser, Ressourcen/Abfall sowie zur Belegschaft (u. a. Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit, Vergütung) und zur Unternehmensführung. Bewusst schlank gehalten – ohne verpflichtende Wesentlichkeitsanalyse.

Umfassendes Modul (C1–C9)

Für Unternehmen mit anspruchsvolleren Datenkunden: zusätzliche Angaben u. a. zu Geschäftsmodell und Strategie, THG-Reduktionszielen und Klimarisiken sowie erweiterte Sozial- und Governance-Kennzahlen. Das umfassende Modul deckt typische Informationsbedürfnisse von Banken und Konzern-Einkäufern ab.

Der Value-Chain-Cap im Detail

Mit Omnibus I in der CSRD verankert und durch den VS-Rechtsakt operationalisiert: Was der freiwillige Standard nicht vorsieht, müssen kleinere Wertschöpfungsketten-Partner grundsätzlich auch nicht liefern. Für KMU ist das ein Schutzschild gegen ausufernde Fragebögen – und zugleich die klare Ansage, welche Daten sie künftig standardmäßig bereithalten sollten.

Vom EFRAG-Entwurf zum EU-Rechtsakt

Stichtag

Was gilt

12/2024

EFRAG übergibt den finalen VSME-Standard an die EU-Kommission.


30.07.2025

EU-Kommission empfiehlt den VSME offiziell (Empfehlung (EU) 2025/1710).


26.02.2026

Omnibus I (RL (EU) 2026/470) im Amtsblatt: Value-Chain-Cap in der CSRD verankert.


03.07.2026

Kommission nimmt den freiwilligen Standard (VS) als delegierten Rechtsakt an – gemeinsam mit den vereinfachten ESRS.


vsl. Q4 2026

Ende der Prüfphase von Parlament und Rat, Veröffentlichung im Amtsblatt – der VS wird verbindliche Referenz für den Value-Chain-Cap.


Woran KMU-Reporting scheitert

  • Fragebogen-Flut: Jeder Kunde und jede Bank fragt anders – ohne eigenen Datenstandard wird jede Anfrage zum Einzelprojekt.
  • THG-Bilanz als Hürde: Energie- und Emissionsdaten (B3) sind der anspruchsvollste Teil – ohne Tool mit hinterlegten Emissionsfaktoren wird gerechnet statt gemanagt.
  • Einmal-Aktion statt Prozess: ein PDF-Bericht ohne gepflegte Datenbasis ist nächstes Jahr wertlos.
  • Übererfüllung: aus Unsicherheit werden Anfragen beantwortet, die über den Value-Chain-Cap hinausgehen – unnötiger Aufwand.

Die Risiken sind indirekt, aber real:

  • Lieferantenbewertung: Wer keine Daten liefert, rutscht in Ausschreibungen und Lieferantenratings nach hinten.
  • Finanzierungskonditionen: Fehlende ESG-Daten können Kreditprüfungen verlängern und Konditionen verschlechtern.
  • Reaktiver Dauerstress: jede Anfrage einzeln zu beantworten kostet ein Vielfaches eines strukturierten Prozesses.

Wer die Daten jetzt einmal strukturiert einsammelt, vermeidet manuellen Aufwand und bleibt auch bei steigenden Anforderungen souverän.

Schlank starten, jederzeit wachsen

Im ESG-Cockpit erstellen Sie Ihren VSME-Bericht geführt und schlank: Sie erfassen nur relevante Themen und Indikatoren – Gruppen oder einzelne Datenpunkte lassen sich ein- und ausblenden.

Die eingeholten Verpackungs- und Materialinformationen sind mit Abfallwirtschaft, THG-Bilanz und weiteren ESG-Daten verknüpfbar. Bei wachsender Berichtspflicht können Daten Richtung ESRS weiterverwendet werden.

Ihr Nutzen – je nach Rolle

KMU
Ein Datensatz für Bank, Kunden und Kommunikation – Auswertungen, Reports und Dashboards entstehen automatisch.

Berater:innen
Effiziente Begleitung mehrerer Mandate; das Cockpit übernimmt Datenstruktur, Faktoren und Berichtsgenerierung

Was das System kann

Konzerne und Verbünde
über das ESG-Portal liefern Zulieferer VSME-konform zu – ohne eigene Lizenz, mit zentralem Überblick.

  • VSME-Modul mit Basis- und umfassendem Modul – flexibel kombinierbar, mit Ein-/Ausblenden je Datenpunkt
  • THG-Bilanz integriert: Scope 1 und 2 (und bei Bedarf Scope 3) mit umfangreicher, gepflegter Emissionsfaktoren-Datenbank – keine Nebenrechnungen
  • Automatische Auswertungen: Berichte, Dashboards und Scorecards im eigenen Branding – exportierbar für jede Anfrage
  • Upgrade-Pfad: Wächst das Unternehmen in die CSRD-Pflicht, werden die VSME-Daten Richtung ESRS weiterverwendet – kein Systemwechsel
  • Standardübergreifend: dieselbe Datenbasis für GRI, EMAS, GWÖ, CCF/PCF und Lieferkettenanfragen – keine Insellösung

Eine ESG-Beraterin betreut zwölf KMU-Mandate im Cockpit. Je Mandat pflegt sie die VSME-Datenbasis, die Berichte und Bank-Antworten entstehen auf Knopfdruck – und zwei Mandate, die auf die CSRD zuwachsen, nehmen ihre Daten einfach mit.

BeispielKonzern-Lieferkette

Ein berichtspflichtiger Händler lädt 80 Lieferanten ins ESG-Portal ein. Die Lieferanten beantworten den VSME-basierten Fragenkatalog ohne eigene Lizenz; der Händler bleibt automatisch innerhalb des Value-Chain-Caps – und hat alle Daten strukturiert für seinen eigenen ESRS-Bericht.

Der Standard für den Mittelstand

Österreich: Mit dem NaBeG (CSRD-Umsetzung, BGBl. 18.02.2026) sind nur rund 120 große Unternehmen direkt berichtspflichtig – für die breite Masse der heimischen KMU ist der VSME damit die relevante Referenz: als Antwortformat auf Anfragen von Banken (ESG-Datenerhebungen der Institute laufen bereits flächendeckend), Industriekunden und öffentlichen Auftraggebern.

Deutschland: Dieselbe Dynamik – Hausbanken, Sparkassen und Konzern-Einkäufer fragen ESG-Daten zunehmend standardisiert ab. Der VSME ist auch dort das gemeinsame Raster für den Mittelstand.

Schweiz: Schweizer Zulieferer von EU-Kunden erhalten dieselben VSME-basierten Anfragen – der Standard steht auch ihnen offen.

In drei Schritten zum VSME-Bericht

1

Anlass & Umfang klären

Wer fragt Ihre Daten ab (Kunden, Bank, Vergaben)? Basis-Modul oder umfassendes Modul? Welche Daten liegen bereits vor?

2

Erfassen & berechnen

Unternehmensdaten, Energie und THG-Bilanz strukturiert im Cockpit erfassen – mit hinterlegten Emissionsfaktoren und geführter Navigation

3

Berichten & wiederverwenden

VSME-Report und Dashboards generieren, Anfragen daraus bedienen, Datenbasis jährlich fortschreiben – und bei Bedarf Richtung ESRS ausbauen

Diese Fragen sollten Sie jetzt beantworten können

  • Welche ESG-Anfragen erreichen mich heute schon – und welche kommen absehbar (Bank, Kunden, Vergaben)?
  • Kann ich meine Energie- und THG-Daten (Scope 1 und 2) strukturiert vorlegen?
  • Reicht für meine Datenkunden das Basis-Modul – oder brauche ich das umfassende Modul?
  • Beantworte ich Anfragen einzeln – oder aus einer wiederverwendbaren Datenbasis?
  • Was mache ich, wenn ein Kunde mehr verlangt, als der Value-Chain-Cap vorsieht?

Wenn Sie bei einer Frage zögern: Genau das klären wir in einem kurzen Gespräch.

Was Sie über die PPWR wissen sollten

Ist der VSME verpflichtend?

Nein. Er ist freiwillig – aber als rechtlich verankerte Referenz (Value-Chain-Cap) faktisch der Standard, in dem KMU-Daten künftig abgefragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen VSME und VS?

Der VS ist die von der Kommission am 03.07.2026 als delegierter Rechtsakt angenommene Fassung des freiwilligen Standards – auf Basis des EFRAG-VSME. Für die Praxis: dasselbe Konzept, jetzt mit Rechtsgrundlage.

Brauche ich eine Wesentlichkeitsanalyse?

Nein, das Basis-Modul kommt bewusst ohne verpflichtende Wesentlichkeitsanalyse aus – ein zentraler Unterschied zu den ESRS.

Muss ich Scope 3 berechnen?

Im Basis-Modul stehen Scope 1 und 2 im Zentrum. Scope-3-Angaben kommen erst bei Bedarf ins Spiel – etwa im umfassenden Modul oder auf konkrete Kundenanfrage.

Dürfen Kunden mehr verlangen als den VSME?

Von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten grundsätzlich nicht – der Value-Chain-Cap in der CSRD begrenzt die Anfragen auf den Umfang des freiwilligen Standards.

Was passiert, wenn wir in die CSRD-Pflicht wachsen?

Ihre VSME-Daten sind die Vorstufe: Im ESG-Cockpit werden sie Richtung ESRS weiterverwendet – ohne Systemwechsel.

Wird der VSME-Bericht geprüft?

Eine Prüfpflicht besteht nicht. Banken oder Kunden können freiwillige Prüfungen anregen; eine saubere, dokumentierte Datenbasis ist dafür die Voraussetzung.


Quelle

VSME – EFRAG (12/2024) · Empfehlung (EU) 2025/1710 der Kommission (30.07.2025) · Omnibus I – RL (EU) 2026/470 (Value-Chain-Cap) · freiwilliger Standard (VS) – delegierter Rechtsakt, angenommen 03.07.2026 (Amtsblatt-Veröffentlichung ausständig)

Stand: Juli 2026; Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung