EUDR – EU-Entwaldungsverordnung

Entwaldungsfreie Lieferketten – nachweisbar

Die EUDR (EU Deforestation Regulation, VO (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nachzuweisen, dass diese seit dem 31.12.2020 entwaldungsfrei und im Erzeugerland rechtskonform erzeugt wurden. Erfasst sind sieben Rohstoffe – Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz – sowie zahlreiche in Anhang I gelistete Folgeprodukte, darunter Papier/Pappe, Möbel und Reifen.

Kerninstrument für den Nachweis ist die Sorgfaltserklärung (Due-Diligence-Statement, DDS). Sie ist je Charge/Sendung elektronisch im EU-System TRACES (Trade Control and Expert System) bereitzustellen, inklusive Geokoordinaten der Erzeugung und einer Referenznummer.

Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft, wurde Ende 2025 durch die VO (EU) 2025/2650 angepasst (Verschiebung und Vereinfachung) und löst die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ab. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die zentralen Pflichten gelten ab 30. Dezember 2026.

Unternehmen, die bestimmte Holzprodukte in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder exportieren

Betroffen ist, wer Ware in der EU in Verkehr bringt, bereitstellt oder exportiert, die in Anhang I der EUDR gelistet ist (Anhang-1-Ware). Seit Ende 2025 gilt der Once-only-Ansatz: Nur der Erstinverkehrbringer gibt eine eigene Erklärung ab, nachgelagerte Akteure nutzen die Referenznummer. Welche Pflichten konkret gelten, hängt von der Rolle ab:

Erstinverkehrbringer (Marktteilnehmer/Operator)

Der Importeur oder EU-Hersteller, der die Ware erstmals in Verkehr bringt, trägt die volle Sorgfaltspflicht und gibt die Sorgfaltserklärung (DDS) in TRACES ab.

Nachgelagerter Marktteilnehmer

Wer bereits in Verkehr gebrachte Ware verarbeitet/vertreibt, muss keine eigene DDS abgeben, allerdings die Referenznummer aufbewahren und so die Rückverfolgbarkeit sichern.

Händler

Händler, die Ware auf dem Markt bereitstellen, müssen die Referenznummer aufbewahren und weitergeben. Kleinere Unternehmen unterliegen Erleichterungen, während größere sich in TRACES registrieren müssen.

Kleinst-/Klein-Primärerzeuger

Kleinst- und Klein-Primärerzeuger profitieren von vereinfachten Anforderungen und können eine Einmal-Erklärung abgeben, bei der teilweise eine Postanschrift statt Geokoordinaten ausreicht.

Beispiel – Aus dem Händler wird der Operator

Ein Betrieb verarbeitet zugekauftes Holz so weit, dass die Ware unter eine andere Anhang-I-Position fällt. Damit wird er selbst zum Erstinverkehrbringer und muss eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben – ein häufig übersehener Fall.

Beispiel Druck und Verlag

Fertige Druckerzeugnisse (HS-Kapitel 49, z. B. Bücher, Zeitungen und Kalender) werden voraussichtlich per delegiertem Rechtsakt aus dem Anwendungsbereich der EUDR herausgenommen. Papier und Pappe (HS-Kapitel 48), Displays sowie Verpackungen bleiben hingegen weiterhin relevant. (Das HS [Harmonized System] ist die internationale Zollklassifikation, über die festgelegt wird, welche Produktgruppen erfasst sind.)

Was die EUDR konkret verlangt

Sorgfaltspflicht in drei Schritten

Herzstück ist die Sorgfaltspflicht: (1) Informationen sammeln (Rohstoff, Menge, Erzeugerland, Geokoordinaten, Legalitätsnachweise), (2) Risiko bewerten und (3) Risiko mindern, bis nur noch ein vernachlässigbares Risiko besteht.

Geolokalisierung der Erzeugung

Für alle Erzeugungsflächen sind Geokoordinaten bzw. Polygone anzugeben – die zentrale Neuerung gegenüber der alten Holzhandelsverordnung. Sie ermöglichen die Prüfung gegen Entwaldung (Stichtag 31.12.2020).

Sorgfaltserklärung (DDS)

Vor jedem Inverkehrbringen/Export wird die DDS elektronisch im EU-Informationssystem (TRACES/EUSIS) abgegeben, mit Inhalt nach Anhang II. Das System vergibt eine Referenznummer. Die Unterlagen sind 5 Jahre aufzubewahren.

Once-only & Referenznummer

Der Erstinverkehrbringer gibt die Referenznummer an den nächsten Akteur weiter. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler erstellen keine eigene Erklärung, sondern verwenden die Referenznummer bzw. bewahren diese auf.

Länder-Risikoeinstufung (Benchmarking)

Im Rahmen der EUDR stuft die EU Erzeugerländer in die Risikokategorien niedrig, normal und hoch ein. Für Rohstoffe aus Niedrigrisiko-Ländern gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten.

Selbsterklärung – keine Zertifizierung

Die DDS ist eine Selbsterklärung in eigener Verantwortung – keine externe Zertifizierung, keine notifizierte Stelle. Zertifikate (FSC/PEFC) stützen die Risikobewertung, ersetzen die DDS und die Haftung aber nicht. Die Kontrolle erfolgt durch zuständige Behörde und Zoll. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu mindestens 4 % des EU-Jahresumsatzes, Beschlagnahme und Marktsperre.

Gut zu wissen Unterschied Geokoordinaten vs. Polygon
GeokoordinatenPolygon
Punktdaten, die einen einzelnen Ort (z. B. Mitte der Fläche) markierenKomplette Fläche mit Grenzen auf der Karte eingezeichnet; die EUDR setzt in vielen Fällen auf Polygone, weil nur so Entwaldung überprüfbar ist

Der EUDR-Fahrplan

Stichtag

Was gilt

31.12.2020

Entwaldungs-Stichtag: Flächen müssen seither entwaldungsfrei sein


29.06.2023

EUDR in Kraft (löst die EU-Holzhandelsverordnung EUTR ab)


2026 (vsl.)

Delegierter Rechtsakt zu Anhang I: Scope-Anpassungen (u. a. Druckerzeugnisse Kap. 49 voraussichtlich ausgenommen) – Amtsblatt-Status prüfen


30.12.2026

Geltungsbeginn: große & mittlere Unternehmen – Sorgfaltspflicht + DDS


30.06.2027

Geltungsbeginn: kleine & Kleinstunternehmen (Größenklasse per Stichtag 31.12.2024)


Woran EUDR-Projekte scheitern

  • Geodaten beschaffen
    Koordinaten/Polygone je Erzeugungsfläche sind die größte praktische Hürde – besonders bei mehrstufigen Lieferketten.
  • Lieferanten außerhalb der EU
    Herkunfts- und Legalitätsnachweise müssen aktiv eingefordert werden.
  • Zerstreute Daten
    Chargen, Geodaten und Referenznummern liegen verstreut in Mails, Dateien und Excel-Listen.
  • Bewegliches Ziel
    Scope und Details werden über delegierte Rechtsakte präzisiert – Vorbereitung unter Unsicherheit.

Ohne gültige Referenznummer gibt der Zoll die Ware nicht frei. Bei Nicht-Konformität drohen Bußgelder und Marktsperren. Wer die Daten frühzeitig strukturiert einmal erhebt, ist gut aufgestellt.

Einmal strukturiert EUDR-Daten erfassen – prüfsicher nachweisen

Das ESG-Cockpit und das ESG-Portal strukturieren bisher häufig fragmentierte, tabellenbasierte Abläufe und überführen sie in einen wiederholbaren Prozess mit hoher Prüfsicherheit und vollständiger Nachvollziehbarkeit.

Das ESG-Cockpit hilft, EUDR-relevante Daten strukturiert zu erfassen und zu dokumentieren. Über das ESG-Portal können Lieferanten ihre Chargendaten einmal strukturiert erfassen – daraus entsteht eine TRACES-fähige Datenbasis für die Sorgfaltserklärung, inklusive Referenznummern-Verwaltung. Synergien zu Lieferkettenmanagement und THG-Bilanz vermeiden Doppelerfassung.

Ihr Nutzen – je nach Rolle

Erstinverkehrbringer

Chargendaten, Geodaten und Nachweise strukturiert je Sendung ablegen – Basis für die DDS und die Referenznummer

Händler & nachgelagerte Marktteilnehmer

Referenznummern zentral verwalten, Once-only sauber abbilden, Rückverfolgbarkeit sichern

Verbünde

Sammlung von Lieferantendaten im ESG-Portal ohne eigene Lizenz der Lieferanten – ein Überblick, prüfsicher

Was das System kann

  • EUDR-Befragung im Portal
    Je Charge sind Rohstoff, HS-Code, Menge, Erzeugerland, Geokoordinaten, Entwaldungsfreiheit, Risikostatus und DDS/TRACES-Referenznummer erfassbar. Auch ein Datei-Upload ist möglich.
  • Rollen-Formulare
    für Operator und Händler stehen bereit. Stammdaten wie Firma und EORI werden einmalig erfasst und per Prefill automatisch übernommen, um Doppelerfassungen zu vermeiden.
  • Auswertung und Sorgfaltsdossier
    Referenznummern, Status und Risiko je Charge, Fristen und Aufbewahrung auf einen Blick
  • Synchronisierungs-Log (Audit-Trail)
    Eine prüfsichere Synchronisierung zwischen ESG-Portal und ESG-Cockpit sorgt für Nachvollziehbarkeit – Schlüssel ist die Charge-/Sendungs-ID bzw. TRACES-Referenznummer.
  • Integration in ESG-Reporting
    Durch den Aufbau einer mehrfach verwendbaren Datenbasis können eingegebene Daten auch für CSRD/ESRS, EUDR, CBAM, THG-Bilanz etc. genutzt werden – ohne Datensilos.

Als eigenständig gehandeltes Produkt sind sie im Scope (HS 48 / HS 44). Über das Portal liefern Lieferanten die Chargendaten – der Händler erfüllt seine Once-only-Pflicht ohne Tabellenblatt-Anhänge.

Die EUDR gilt direkt, überlässt aber den Vollzug den Mitgliedstaaten. Sorgfaltserklärungen werden EU-weit über TRACES abgewickelt.

Österreich: Die EUDR findet direkt Anwendung und wird durch die zuständigen nationalen Behörden vollzogen.

Deutschland: Die EUDR findet ebenfalls direkt Anwendung. Die zuständige Vollzugsbehörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Schweiz: Schweizer Lieferanten trifft die EUDR indirekt – ihre EU-Kunden brauchen Geodaten und Legalitätsnachweise für die Sorgfaltserklärung – ohne die entsprechenden Daten stockt der Marktzugang

In drei Schritten EUDR-bereit

1

Rolle und Bedarfe analysieren

Ihre Rolle, Ihre Rohstoffe/Ihr Sortiment, Ihre Lieferanten, Ihr Scope (inkl. Kap. 49) bis 30.12.2026

2

Prozesse aufsetzen

ESG-Portal aufsetzen: EUDR-Formulare (Operator/Händler) + Stammdaten, Lieferanten importieren, Branding anpassen

3

Erfassen und nachweisen

Infos zu Chargen erheben, Geodaten und Referenznummern verwalten, Sorgfaltsdossier nutzen

Diese Fragen sollten Sie jetzt beantworten können

  • Was bedeutet die EUDR konkret für meine Produkte, Rohstoffe und meine Rolle in der Lieferkette?
  • Welche meiner Lieferketten sind betroffen – und wo bestehen mögliche Compliance-Lücken?
  • Welche Daten (z. B. Geodaten, Mengen, Herkunft, Nachweise) brauche ich und wie bekomme ich sie zuverlässig von meinen Lieferanten?
  • Wie organisiere ich die Sorgfaltspflicht in der Praxis – von der Datenerhebung bis zur Sorgfaltserklärung (DDS)?
  • Wie stelle ich sicher, dass Referenznummern, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation im Unternehmen sauber funktionieren?

Sie zögern bei der Beantwortung einer oder mehrerer dieser Fragen? In einem kurzen Gespräch sehen wir gemeinsam weiter!

Was Sie über die EUDR wissen sollten

Ab wann gilt die EUDR?

Die zentralen Pflichten gelten ab 30.12.2026 für große und mittlere, ab 30.06.2027 für kleine und Kleinstunternehmen (Größenklasse per Stichtag 31.12.2024).

Wer muss die Sorgfaltserklärung abgeben?

Nur der Erstinverkehrbringer. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler nutzen die Referenznummer (Once-only) und erstellen keine eigene Erklärung.

Muss die Erklärung zertifiziert werden?

Nein – es ist eine Selbsterklärung in eigener Verantwortung. Zertifikate wie FSC/PEFC stützen die Risikobewertung, ersetzen die DDS aber nicht.

Was gilt für Bücher und Zeitungen?

Fertige Druckerzeugnisse (Kapitel 49) werden voraussichtlich ausgenommen (delegierter Rechtsakt, Stand prüfen). Papier/Pappe, Displays und Verpackungen bleiben im Anwendungsbereich.

Was sind die Geodaten?

Das sind Geokoordinaten bzw. Polygone aller Erzeugungsflächen. Für Kleinst-/Klein-Primärerzeuger aus Niedrigrisiko-Ländern ist teils die Postanschrift zulässig.

Brauche ich ein weiteres Tool nur für EUDR?

Nein. Im ESG-Cockpit läuft EUDR auf derselben Datenbasis wie Ihr übriges ESG-Reporting (CSRD, PPWR, CBAM).


Quelle

EUDR – VO (EU) 2023/1115 (EUR-Lex, CELEX 32023R1115), in der durch VO (EU) 2025/2650 geänderten Fassung

Stand: Juli 2026; Angaben ohne Gewähr; weitere technische und umsetzungsbezogene Details werden durch delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission konkretisiert