Energieeffizienz als integraler Bestandteil von Umweltmanagement
Datenmonitoring und transparentes Reporting sind zentrale Eckpfeiler, um Nachweispflichten im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie zu erfüllen. Das ESG-Cockpit erleichtert diese Aufgaben.
Wie die nachstehenden Erläuterungen zur Rechtslage zeigen, ist ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) für manche Stakeholder relevant zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus der Energieeffizienzrichtlinie ergeben. Einige Organisationen nutzen EMAS bereits jetzt, auch unabhängig von der Energieeffizienzrichtlinie – in der öffentlichen Verwaltung beispielsweise ist es weit verbreitet.
Das ESG-Cockpit integriert die gesetzlichen Anforderungen zur Energieeffizienz in das Modul für das breiter gefasste Umweltmanagement nach EMAS. Die für beides relevanten Energiekennzahlen können so systematisch erfasst und geprüft werden. Auch gelingt die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie so nahtlos eingebunden in bereits bestehende Nachhaltigkeitsprozesse.
Energieverbrauch senken: Verwaltung und Wirtschaft gefordert
Die Neufassung des EU-Rechts zur Energieeffizienz in Form der EU-Richtlinie 2023/1791 hat eine klare Botschaft: Energieeffizienz ist kein „Nice-to-have“, sondern zentraler Hebel für die Klimaneutralität. Außerdem ist es relevant für die Versorgungssicherheit.
Die Energieeffizienzrichtlinie / Energy Efficiency Directive (EED) sieht vor, dass der Verbrauch von Primär- und Endenergie in der EU bis 2030 um 11,7 % gegenüber den 2020-Prognosen gesenkt werden muss.
Sie ist von EU-Mitgliedsstaaten bis Oktober 2025 in nationales Recht umzusetzen – auf die Lage in Österreich und Deutschlang gehen wir in diesem Artikel ein – und hat Folgen für Verwaltung, Unternehmen und Energiewirtschaft. Auch Nicht-Energiesektoren mit erheblichen Auswirkungen auf den Energieverbrauch (z.B. Gebäude, Verkehr, IKT, Landwirtschaft und Finanzwesen) sind gefordert.
Daten erfassen, Maßnahmen managen und reporten im Sinne der Energieeffizienz
Einblick in das EU-Recht
EU-Energieeffizienzrichtlinie
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie bildet den Rahmen für nationale Umsetzungen und regelt unter anderem Folgendes:
Nationale Energieeffizienzbeiträge
- EU-Mitgliedsstaaten müssen ihre Energieeffizienzbeiträge in ihren National Energy and Climate Plans (NECPs) darlegen und der Europäischen Kommission regelmäßig über Fortschritte berichten.
Anforderungen für bestimmte Sektoren
- Der öffentliche Sektor muss seine Energieverbrauchsdaten systematisch erfassen, Reduktionsmaßnahmen planen, Sanierungsquoten einhalten (mind. 3 % pro Jahr) und Einsparungen im Rahmen von integrierten Klimaberichten an die Kommission melden.
- Unternehmen mit einem Energieverbrauch über bestimmten Schwellenwerten (mehr als 85 TJ) sind zur Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) und seiner Zertifizierung verpflichtet. Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 10 TJ sind Energieaudits vorgesehen. KMU sollen durch Förderung und Beratung unterstützt werden.
- Energieversorger spielen eine zentrale Rolle als Enabler, müssen selbst Einsparmaßnahmen umsetzen, Erreichtes messen sowie Monitoring- und Berichtspflichten einhalten.
Die Umsetzung variiert abhängig von nationalen Bedingungen.
Einblick in das nationale Recht
Beispiel Österreich – Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG)
In Österreich trat im Juni 2023 das novellierte Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) Kraft:
- Öffentliche Stellen müssen Energieeffizienzmaßnahmen und Verbrauchsdaten erfassen und jährlich berichten.
- Große Unternehmen können ihre Pflichten hier entweder durch Energieaudits oder durch das Einführen eines zertifizierten Energiemanagementsystems (z. B. ISO 50001) oder Umweltmanagementsystems (z. B. EMAS) erfüllen. Alle vier Jahre ist ein standardisierter Bericht an die nationale Monitoring-Stelle zu übermitteln.
- KMU trifft im Kontext EEffG keine direkte Pflicht. Sie können freiwillig Energieberatung in Anspruch nehmen.
- Energielieferanten, die mehr als 25 GWh pro Jahr an Letztverbraucher liefern, sind verpflichtet zu Energiesparmaßnahmen und müssen jährlich über diese und die erzielten Einsparungen berichten.
Beispiel Deutschland – Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
In Deutschland gilt seit November 2023 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG):
- Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von 1 GWh oder mehr sind zu jährlichen Einsparungen beim Endenergieverbrauch in Höhe von 2 % pro Jahr bis 2045 verpflichtet. Bei 1 bis < 3 GWh pro Jahr müssen sie bis 30. Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem einführen, darüber ein vollwertiges Energie- oder Umweltmanagementsystem.
- Unternehmen (privat oder öffentlich) mit mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) Jahresverbrauch im 3-Jahres-Durchschnitt müssen einen Maßnahmenplan für Energieeinsparungen vorlegen, diesen auch innerhalb von 3 Jahren veröffentlichen und von unabhängigen Dritten bestätigen lassen. Außerdem besteht eine Umsetzungspflicht, wenn Maßnahmen innerhalb von 3 Jahren amortisierbar sind. Über 7,5 GWh ist unter anderem zusätzlich ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen und ein jährlicher Bericht an die Bundesstelle für Energieeffizienz notwendig.
- KMU sind von den Kernverpflichtungen nicht direkt erfasst, sofern ihr Endenergieverbrauch unter der Schwelle von 2,5 GWh im Dreijahresdurchschnitt liegt.
- Energielieferanten müssen Energieeinsparungsverpflichtungen erfüllen.
Mit Software-Unterstützung effizient und integriert Anforderungen abdecken

Dass die Energieeffizienz-Reporting-Themen als integrativer Teil des EMAS-Moduls des ESG-Cockpit verfügbar sind, sorgt für effizientes Datenmonitoring, transparentes Reporting zu Zielen und Maßnahmen und rechtssichere Nachweise.
Die Schnittmenge der anzugebenden Daten umfasst unter anderem:
- Energieverbrauchsdaten nach Energieträgern
- Energiekosten
- Angabe von Energieeffizienzmaßnahmen inklusive Evaluierung (z. B. hinsichtlich Einsparungspotenzial, Kosten, Wirtschaftlichkeit)
- Entwicklung von Kennzahlen
- Angaben zum Abwärmepotenzial
So gestaltet sich die Umsetzung für betroffene Unternehmen und Organsiationen deutlich einfacher.
