
CBAM – EU-CO2-Grenzausgleich
DARUM GEHT ES Gleiche CO₂-Kosten für Importware wie für EU-Ware

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist das CO2-Grenzausgleichssystem der EU. Es sorgt dafür, dass für den CO2-Gehalt bestimmter importierter Waren ein vergleichbarer Preis gilt wie bei Produktion innerhalb der EU, und soll Carbon Leakage vermeiden.
Betroffen sind Importeure emissionsintensiver Waren wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Seit 2026 läuft die definitive Phase, ab 2027 müssen eingebettete Emissionen über CBAM-Zertifikate ausgeglichen werden.
CBAM im ESG-Cockpit
Einfuhren und Emissionen erfassen, Lieferanten einbinden, Daten für CCF und PCF nutzen …
Das ESG-Cockpit unterstützt die strukturierte Erfassung CBAM-relevanter Wareneinfuhren und eingebetteter Emissionen je Artikel und Lieferant. Belege und Berechnungswege werden nachvollziehbar dokumentiert.
Über das ESG-Portal können Lieferanten gezielt zu Primärdaten und produktbezogenen Emissionswerten befragt werden. Diese Daten können zugleich für CCF- und PCF-Auswertungen genutzt werden.
IHRE CBAM-UMSETZUNG
Sprechen wir darüber!
Ein 20-Minuten-Gespräch dazu, wo Sie stehen und wie es weitergehen könnte – entspannt und unverbindlich:
Quelle
CBAM – VO (EU) 2023/956 (EUR-Lex)
Stand: Juni 2026
