AWK Abfallwirtschaftskonzept

abfallwirtschaftskonzept AWK

Laut AWG Abfallwirtschaftsgesetz 2002 hat bereits 12 Monaten nach Aufnahme der/des 21. ArbeitnehmerIn ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept (AWK) vorzuliegen. Es soll Aufschluss geben über das Management der zu erwartenden Abfälle sowie betriebliche Vorkehrungen zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung derselben beinhalten.

Das ESG-Cockpit unterstützt Sie

  • bei der Erhebung aller relevanten Grunddaten Ihres Unternehmens (abhängig von Branche, Zweck der Betriebsanlage und Anlagenteilen),
  • bei der Identifikation aller Prozesse , bei denen in Ihrem Betrieb tatsächlich Abfälle anfallen
  • bei der Erhebung aller relevanten Abfalldaten
  • bei der Erstellung Ihres Maßnahmenplans
  • und Sie können so besser zukünftige Entwicklungen abschätzen.

→ Sie gelangen unkompliziert zum druckreifen AWK, das Sie auf Verlangen der Behörde vorweisen können.
→ Im Falle einer Anlagenänderung können Sie das AWK leicht adaptieren.
→ Sie können sich im laufenden Betrieb ganz nebenbei auf die Aktualisierungen des AWKs vorbereiten, die alle 5 Jahre vorzunehmen sind.

Gerne beraten und informieren wir Sie auch persönlich! Präsentationstermin vereinbaren!